CDU-Politiker Hüppe: Ärztliche Sterbehilfe muss bestraft werden

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CDU-Politiker Hüppe: Ärztliche Sterbehilfe muss bestraft werden
Ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung muss nach Ansicht des CDU-Politikers Hubert Hüppe strafrechtlich geahndet werden können.

Der Beschluss des Deutschen Ärztetages aus dem Jahr 2011 zu einem ausdrücklichen Verbot müsse "konsequenterweise in ein strafrechtliches Verbot umgesetzt werden", schreibt der Bundestagsabgeordnete in der "Zeit"-Beilage "Christ  & Welt".

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Der CDU-Politiker verurteilte zudem Organisationen, die professionelle Hilfe zur Selbsttötung als Dienstleistung anbieten. "Ein scheinbar normales Dienstleistungsangebot von Suizidhilfeorganisationen stellt eine Gefährdung der besonders suizidgefährdeten Menschen dar", sagt der bisherige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. Das Angebot, die Fachkenntnis und sicher wirksame Tötungsmittel verstärkten den Anreiz zur Selbsttötung.

Hüppe ergänzt: Eine zur Menschenwürde und dem Schutz des Lebens verpflichtete Gesellschaft müsse das Ziel haben, Lebens- statt Sterbehilfe zu leisten. Hilfe und Unterstützung führten bei alten, behinderten, depressiven, pflegebedürftigen und chronisch kranken Menschen zumeist dazu, dass die Suizidabsicht fallen gelassen wird, zitiert er das Nationale Suizidpräventionsprogramm.

Die Union dringt derzeit auf ein Verbot zur organisierten Hilfe beim Suizid. Erste Gespräche über einen Gruppenantrag im Bundestag bereits haben begonnen. Prinzipiell ist momentan nur aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten. Passive Sterbehilfe, etwa der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, bleibt demgegenüber in Deutschland straffrei. Auch die Beihilfe zum Suizid ist nicht strafbar, solange der Patient ein tödliches Medikament selbst und aus freiem Willen einnimmt.