Ruwe und Molkentin hatten geklagt, weil sie die vorzeitige Amtsverlängerung Abromeits im Dezember 2011 vor der Nordkirchen-Gründung durch die damalige Pommersche Evangelische Kirche beanstandeten. Nach Auffassung der beiden ehemaligen Mitglieder der pommerschen Synode war das Bischofswahlkollegium zu einer solchen Entscheidung nicht legitimiert. Darüber hinaus habe es gravierende Verfahrensfehler gegeben. Formal hätte Abromeits Amtszeit im Herbst 2013 geendet.
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Das Kirchengericht der Nordkirche hatte bei seinem Urteilsspruch eine Revision nicht zugelassen. Dagegen sei Ende Dezember Einspruch erhoben worden beim Kirchengericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) in Hannover, so der ehemalige Finanzgerichtspräsident Wolf. Lässt das Gericht den Einspruch, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde zu, werde Revision eingelegt. Eine Revision müsse zugelassen werden, "wenn die Rechtssache grundsätzlich Bedeutung über den Bereich der Landeskirche hinaus hat", argumentieren die Kläger.
Die Nordkirche ist die bundesweit jüngste evangelische Landeskirche. Gegründet wurde die "Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland" Pfingsten 2012 als Zusammenschluss der Nordelbischen Kirche, der Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Kirche. Es war die erste Fusion von Landeskirchen der alten Bundesrepublik und der ehemaligen DDR.