"Wir werden Berufung einlegen", sagte Sprecherin Ute Burbach-Tasso am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hatte das Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in erster Instanz wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.
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Geklagt hatte eine konfessionslose Stellenbewerberin, die von dem Werk nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden war. Die Richter sahen darin eine Benachteiligung aus Gründen der Religion. In der Stellenausschreibung wurde entsprechend der kirchlichen Bestimmungen die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche oder einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland vorausgesetzt.
Die Berufung würde zunächst zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und gegebenenfalls weiter zum Bundesarbeitsgericht gehen.