Die Koalitionsvereinbarungen von Union und SPD zum Arbeitsrecht eröffneten für die Wohlfahrtsbranche neue Möglichkeiten, erklärte Bsirske in Berlin. Ver.di werde davon Gebrauch machen.
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Bisher kann ein Tarifvertrag, der zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt wurde, nur dann für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn er für mindestens 50 Prozent der Beschäftigten in der betreffenden Branche gilt. Das Quorum soll nach dem Willen von Union und SPD fallen. Laut Koalitionsvertrag soll es künftig ausreichen, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Allgemeinverbindlichkeit der ausgehandelten Löhne besteht. Das sei "ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung des Tarifsystems", sagte Bsirske.
In der Sozialbranche sind die größten Arbeitgeber die Kirchen und ihre Verbände, die ein eigenes Arbeitsrecht haben. Das 50-Prozent-Quorum verhinderte daher branchenweite Tarife. Ausnahme ist der Mindestlohn in der Pflege, der unter Beteiligung der Kirchen in einer speziellen Kommission ausgehandelt worden war.
Bsirske sagte, eine bemerkenswerte Weichenstellung für die Lohnfindung in der Wohlfahrtsbranche finde derzeit in Niedersachsen statt. Ver.di und die diakonischen Arbeitgeber wollen künftig als Sozialpartner einen Flächentarif für alle rund 425.000 Beschäftigten in der niedersächsischen Sozialbranche erreichen. Damit beschreiten beide Seiten einen neuen Weg. Über Lohnerhöhungen hatte man sich bereits im Frühjahr verständigt. Die Erarbeitung eines Tarifvertrages, den beide Seiten akzeptieren können, ist aber noch nicht beendet.