Der Innen-Experte der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag in Berlin: "Wir wollen das so schnell wie möglich angehen." Auch die Rechtspolitikerin der SPD-Fraktion, Eva Högl, will keine Zeit verlieren. "Wir können auf umfangreiche Vorarbeiten zurückgreifen", sagte Högl. Uhl und Högl waren in den zuständigen Arbeitsgruppen für Innen- und Frauenpolitik an der Aushandlung des schwarz-roten Kompromisses zu Menschenhandel und Prostitution beteiligt.
Uhl ist froh über die gegenwärtige Debatte über Prostitution, die nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern wie der Schweiz geführt wird. Die französische Nationalversammlung beriet am Freitag erstmals über einen Gesetzentwurf zur Freierbestrafung nach schwedischem Vorbild.
"Eine Schande für den Rechtsstaat"
Das seit 2002 gültige Prostitutionsgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung habe "rechtsfreie Räume geschaffen", sagt Uhl, "wissend, dass sich in rechtsfreien Räumen immer der Stärkere durchsetzt." Zwölf Jahre lang sehe der Staat nun schon weg, angesichts der Ausbeutung von Prostituierten durch Zuhälter und Bordellbesitzer "eine Schande für den Rechtsstaat", meint der CSU-Politiker.
Mehr Rechte für die Ordnungsbehörden sollen Abhilfe schaffen. Der Koalitionsvertrag bleibt an diesem Punkt vage, doch war in den Verhandlungen von einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten die Rede sowie von stärkeren Kontrollen durch die Ordnungsbehörden.
An eine allgemeine Freierbestrafung wie in Schweden ist in der Bundesrepublik nicht gedacht. Bestraft werden sollen nur jene Kunden, die wissentlich die Zwangslage einer Prostituierten ausnutzen, sei es, weil sie minderjährig ist, unter Drogen gesetzt oder bedroht wird.
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Um gegen Zwangsprostitution vorgehen zu können, wollen Union und SPD das Haupthindernis für die Verurteilung überführter Menschenhändler beseitigen. Die Täter können bisher nur bestraft werden, wenn ihre Opfer durch eine Aussage vor Gericht den letzten Beweis liefern, dass sie unter Zwang gesetzt wurden. Künftig sollen Verurteilungen daran nicht mehr scheitern.
Knifflig dürfte es bei der Neuregelung des Aufenthaltsrechts für die Opfer werden. Im Grundsatz sind sich Union und SPD zwar über ein Bleiberecht einig. Aber es wird im Koalitionsvertrag an drei Bedingungen geknüpft, die die Innenpolitiker restriktiver auslegen als die Frauenpolitiker. Högl vermutet, das Aufenthaltsrecht für die Opfer werde "der schwierigste Punkt werden".
Bleiberecht für Zwangsprostituierte
Heute werden illegal in Deutschland lebende Prostituierte abgeschoben. Nur wenn sie Opfer von Menschenhändlern geworden sind und gegen die Täter vor Gericht aussagen, können sie im Land bleiben, bis der Prozess zu Ende ist. Danach werden die Frauen abgeschoben, bis auf einzelne Fälle, in denen die Opfer zu ihrem eigenen Schutz in Deutschland bleiben durften.
Uhl versichert, dass auch die Union den Geist dieses Gesetzes umkehren wolle: "Wenn die Frau Opfer von Zwangsprostitution geworden ist, bekommt sie ein Bleiberecht". Es müsse aber jeder Fall einzeln überprüft werden anhand der Informationen von Polizei, Staatsanwaltschaft der Angaben der Frau selbst. Im Koalitionsvertrag liest sich das so: "Für die Opfer werden wir unter Berücksichtigung ihres Beitrags zur Aufklärung, ihrer Mitwirkung im Strafverfahren sowie ihrer persönlichen Situation das Aufenthaltsrecht verbessern."