Noch nie zuvor sei der Kultur in einem Koalitionsvertrag soviel Platz eingeräumt worden. Besonders lobte er, dass der Kulturhaushalt "auf hohem Niveau weiterentwickelt" und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern intensiviert werden soll. Kritisch sieht er indes den Umgang mit dem Thema NS-Raubkunst.
Bei dem Gewicht der kulturpolitischen Aufgaben, die im Vertragswerk festgelegt wurden, sei es fast zwingend, dass es ein Bundeskulturministerium gebe, unterstrich Zimmermann zudem eine Forderung der Kulturverbände. Mit einer systematischen Bund-Länder-Zusammenarbeit und einer systematischen Kulturförderung des Bundes seien "wirklich zentrale und notwendige Vorhaben" anvisiert worden.
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Da die Ressortverteilung der neuen Regierung noch offen sei, sei es nicht ausgeschlossen, dass es doch noch ein Bundeskulturministerium gebe, sagte der Kulturrats-Geschäftsführer. Früher oder später werde in jedem Fall eins kommen. Derzeit ist die Kulturpolitik des Bundes, vertreten durch den Kulturstaatsminister, als Abteilung im Bundeskanzleramt angesiedelt.
Erfreut äußerte sich Zimmermann darüber, dass die Künstlersozialversicherung erhalten und dauerhaft stabilisiert werde soll. Wichtig sei, dass man den "Reformstillstand" beim Urheberrecht auflösen wolle. Hier habe sich in den vergangenen vier Jahren nichts getan. Es sei aber notwendig, das Urheberrecht an die Zeit der Digitalisierung anzupassen, weil Künstler wie auch Verwerter von künstlerischen Leistungen wie etwa Verlage sonst kein Geld im Netz verdienen könnten.
Keine gesetzliche Regelung für NS-Raubkunst
Zur NS-Raubkunst sagte Zimmermann, er hätte sich gewünscht, auf das Thema wäre im Koalitionsvertrag umfassender eingegangen worden. Notwendig sei eine gesetzliche Regelung, wie man mit der Verjährungsfrist bei NS-Raubkunst umgehen wolle. Es seien ja beinahe alle Fälle verjährt, sagte der Kulturexperte. Doch dazu finde man leider nichts in dem Papier. Die künftigen Koalitionspartner haben beschlossen, die Mittel für die Provenienzforschung zu verstärken, um Ansprüchen insbesondere jüdischer ehemaliger Besitzer gerecht zu werden.
Auch eine klare Aussage, wie sich der Bund finanziell am UNESCO-Weltkulturerbe beteiligen wolle, fehle, kritisierte Zimmermann. Als "unverständlich" bezeichnete er, dass Union und SPD nicht die Festschreibung eines Staatsziels Kultur im Grundgesetz aufgenommen haben. Eine große Koalition hätte dies tun können, da sie über die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zur Verfassungsänderung verfüge.