Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag einem 66-jährigen Pädophilen recht, der bis 2001 eine Strafe wegen Kindesmissbrauchs verbüßt hatte und sich seither in der Sicherungsverwahrung im Gefängnis Diez befindet. Der Gerichtshof unterstrich, dass eine Sicherungsverwahrung sich von einer gewöhnlichen Haft deutlich unterscheiden müsse. So müssten etwa psychisch kranke Menschen in einer geeigneten Umgebung wie einer Psychiatrie untergebracht werden.
###mehr-artikel###
Deutschland hatte 2011 in Folge eines anderen Straßburger Urteils ein Gesetz erlassen, das ausdrücklich eine geeignete Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter vorsieht. Nach Ansicht des Straßburger Gerichts hat Deutschland jedoch in dem konkreten Fall sein eigenes Gesetz nicht konsequent umgesetzt.
Zudem hat die deutsche Justiz in den Augen der Richter eine Strafe unzulässig über das Höchstmaß hinaus verlängert. Die deutschen Behörden müssen den Fall noch einmal prüfen und zwischen der Freilassung des Mannes und der Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie oder einer ähnlichen Einrichtung entscheiden. Der Staat muss dem Mann außerdem 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.