Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstagsausgabe) sagte Böhrnsen: "Menschen brauchen einen Ort zum Trauern, und dieser Ort ist der Friedhof." Ihm sei es "etwas fremd", wenn eine Urne mit in private Räume genommen werden darf.
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Das Parlament der Hansestadt hat den Bremer Senat beauftragt, eine entsprechende Änderung des Bestattungsrechts auszuarbeiten. Die Kirchen kritisierten die Pläne scharf. Böhrnsen sagte, seine Bedenken deckten sich weitgehend mit denen der Kirchen. "Für mich ist ein toter Mensch nicht irgendeine Verfügungsmasse, über die jemand entscheiden kann, sondern wir haben da sehr bewusst Rituale", sagte der SPD-Politiker. Er hoffe, dass er in den weiteren Beratungen seine Argumente einbringen könne.
In Deutschland ist das Bestattungsrecht Sache der Länder. Die Befürworter der Novelle planen, dass Angehörige die Urne mit der Asche eines Verstorbenen in Zukunft für zwei Jahre zu Hause aufbewahren dürfen. Erst dann müsste sie in einer Grabstätte beigesetzt werden, die zuvor reserviert und nachgewiesen werden muss. In dem Stadtstaat soll es auch möglich werden, die Asche Verstorbener auf besonderen Flächen außerhalb von Friedhöfen zu verstreuen, wenn der Verstorbene das zu Lebzeiten dokumentiert hat.
Mit der Bremer Novelle würde das aus dem Jahr 1934 stammende deutsche Feuerbestattungsgesetz zumindest teilweise ausgehebelt. Danach muss eine Urne mit der Asche des Toten zwingend sofort auf Friedhöfen oder besonders ausgewiesenen Arealen wie Friedwäldern beigesetzt werden.