Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat am Mittwoch in Düsseldorf ohne Gegenstimmen ein neues Kirchengesetz beschlossen. Es stellt tarifvertragliche Lösungen - den sogenannten Zweiten Weg im Arbeitsrecht - gleichberechtigt neben den bisherigen Vorrang für den eigenständigen Dritten Weg der Kirchen. In beiden Fällen sollen Konflikte aber durch eine neutrale und verbindliche Schlichtung und nicht durch Arbeitskampf gelöst werden.
###mehr-artikel###Die EKD-Synode nahm mit der Neuregelung Forderungen des Bundesarbeitsgerichts auf, das im November 2012 den Dritten Weg im Grundsatz bestätigt hatte. Dieser sieht die Einigung in paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommissionen vor. Verbessert wurde die Möglichkeit für Gewerkschaften, sich über diese Kommissionen hinaus in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen zu betätigen.
Während das EKD-Ratsmitglied Klaus Winterhoff von einer deutlichen Öffnung zugunsten der Gewerkschaften sprach, lehnte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bereits im Vorfeld eine Neuregelung ohne Streikrecht als unzureichend ab. Nach dem neuen Kirchengesetz soll Streik erst dann möglich sein, wenn sich Arbeitgeber nicht an das kirchliche Arbeitsrecht halten und Arbeitsbedingungen einseitig regeln. In diesem Fall tritt staatliches Arbeitsrecht einschließlich des Streikrechts in Kraft.
In der Diakonie bereits beschlossen
Für die Diakonie Deutschland wurde die Neuregelung bereits im Oktober beschlossen. In der verfassten evangelischen Kirche sind rund 224.000 Menschen beschäftigt, in der Diakonie weitere rund 453.000 Voll- und Teilzeitkräfte. Für Pfarrer und Kirchenjuristen gilt in der Regel das Beamtenrecht - der Erste Weg. Tarifverträge nach einem kirchlich angepassten Zweiten Weg gelten in den Landeskirchen von Norddeutschland und Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Für die meisten anderen Arbeitsverhältnisse gilt bislang der kirchenspezifische Dritte Weg.