Gewerkschaft ver.di protestiert gegen kirchliches Arbeitsrecht

Gewerkschaft ver.di protestiert gegen kirchliches Arbeitsrecht
Aus Anlass der EKD-Synode wollen Mitarbeitervertreter aus kirchlichen Betrieben an diesem Samstag in Düsseldorf mehr Mitbestimmung, ein Streikrecht und Tarifverhandlungen in kirchlichen Einrichtungen einfordern, wie der ver.di-Landesverband Nordrhein-Westfalen am Freitag ankündigte. 16.000 Unterschriften sollen an den Vize-Präses der Synode, Klaus Eberl, übergeben werden.

Die Synode der EKD, die vom 9. bis 13. November in Düsseldorf tagt, soll Änderungen des kirchlichen Arbeitsrechts beschließen. Die Reform war nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts im November 2012 nötig geworden. Das Gericht hatte das kirchliche Arbeitsrecht zwar grundsätzlich bestätigt, aber an Bedingungen geknüpft.

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Die Gewerkschaft ver.di lehnt die Reformvorschläge der EKD ab. Demnach können sich Gewerkschaften in den arbeitsrechtlichen Kommissionen in kirchlichen Einrichtungen beteiligen, Streiks bleiben aber weiterhin verboten. Berno Schuckart-Witsch, der bei ver.di für den Bereich Kirchen zuständig ist, kritisierte, die Gewerkschaft sei bei der Ausarbeitung der Novelle nicht genug eingebunden worden. "Mit uns ist nicht auf Augenhöhe geredet worden, uns wurde nur eine Anhörung angeboten", sagte Schuckart-Witsch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das habe man abgelehnt.

"Gott kann man nicht bestreiken"

Ver.di fordert gleiche Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende in Kirche und Diakonie wie für Arbeitnehmer in weltlichen Betrieben. "Gott kann man zwar nicht bestreiken, seine uneinsichtigen und fehlbaren Führungskräfte auf Erden aber schon", sagte Wolfgang Cremer von ver.di NRW.

In den beiden großen Kirchen gilt im Arbeitsrecht der sogenannte Dritte Weg. Dabei werden Arbeitsbedingungen sowie Löhne und Gehälter in Kommissionen ausgehandelt, die mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzt sind. Beim Dritten Weg sind Streiks und Aussperrungen grundsätzlich verboten. Rechtliche Grundlage ist das im Grundgesetz verankerte kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände sind mit rund 1,3 Millionen Beschäftigten der größte soziale Arbeitgeber in Deutschland.