Monopolkommission nimmt christliche Wohlfahrtsverbände ins Visier

Monopolkommission nimmt christliche Wohlfahrtsverbände ins Visier
In der durch die Affäre um den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ausgelösten Debatte um das Verhältnis von Kirche und Staat gerät nun auch das System der christlichen Wohlfahrtsverbände in die Kritik.

Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Dienstagsausgabe) berichtet, erwägt die Monopolkommission der Bundesregierung, die Frage der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Verbände wie Caritas und Diakonie in einem neuen Hauptgutachten einer Prüfung zu unterziehen.

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Bereits 1998 hatte die Monopolkommission in einem Gutachten moniert, dass die Arbeit der Sozialverbände durch ein "kartellartiges Erscheinungsbild" geprägt sei. Ferner werfe die schwer überschaubare Mischfinanzierung Fragen nach Transparenz auf und führe zu Fehlentwicklungen. So würden die Verbände Leistungen erbringen, über deren Bedarf und Preise sie zugleich in staatlichen Gremien mitentscheiden, erläuterte der Kommissionsvorsitzende Daniel Zimmer in der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

In ihrem früheren Gutachten kritisierten die Wissenschaftler außerdem, dass die Träger kein Interesse daran hätten, effizient zu arbeiten. Die ihnen zugestandene Gemeinnützigkeit beinhalte das Gebot, keine Gewinne zu machen. Dies verlocke dazu, immer neue Betätigungsfelder für die Verwendung freier Mittel zu finden und so Marktmacht und Einfluss laufend auszuweiten. Auch würden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überflüssige Einrichtungen quersubventioniert. Dieser Effekt habe zu einem Überangebot an sozialer Beratung und Betreuung geführt und belaste die Bürger durch überhöhten Einsatz von Steuergeldern und Mitteln der Sozialversicherung, attestierten die Prüfer.