Bundesrat billigt Erhöhung der Hartz-IV-Leistungen

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Bundesrat billigt Erhöhung der Hartz-IV-Leistungen
Neun Euro mehr für alleinstehende Erwachsene wird es 2014 geben, Kinder bekommen fünf Euro mehr Hartz IV.

Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin die Erhöhung der Hartz-IV-Leistungen gebilligt. Zu Beginn des kommenden Jahres steigt der Hartz-IV-Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen von 382 auf 391 Euro im Monat. Das Bundeskabinett hatte die entsprechende Verordnung Anfang September beschlossen.

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Mit dem Regelsatz für Erwachsene steigen auch die Leistungen für Ehe- und Lebenspartner von 345 auf 353 Euro. Kleine Kinder bis sechs Jahre erhalten künftig 229 Euro und damit fünf Euro mehr als bisher. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren bekommen 261 statt 255 Euro. Für Jugendliche zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr erhöhen sich die Leistungen um sieben auf 296 Euro im Monat.

Die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze richtet sich nach der Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Neun Euro mehr für einen Erwachsenen entsprechen einer Steigerung um 2,27 Prozent. Die Anpassung erfolgt seit 2011 immer zum Jahresbeginn.