Sie halten das Gesetz für völlig unzureichend, um den Menschenhandel einzudämmen und Zwangsprostitution in Deutschland zu bekämpfen. Kontrollen von Bordellen durch die Gewerbeaufsicht reichten nicht aus. Beim Menschenhandel bleibe das Gesetz hinter der Richtlinie der EU zurück, die Deutschland in nationales Recht umsetzen muss.
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Im Einzelnen kritisiert der Bundesrat, es bleibe extrem schwierig, Menschenhandel in die Prostitution und zur Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt nachzuweisen und zu bestrafen. Die Regelungen müssten verschärft und der Schutz insbesondere aussagewilliger Opfer verstärkt werden.
In der Europäischen Union werden immer mehr Menschen als Prostituierte oder Zwangsarbeiter ausgebeutet. Laut einer EU-Studie stieg die Zahl der jährlich registrierten Opfer seit 2008 um 18 Prozent auf 9.528 im Jahr 2010. Zugleich ist die Zahl der verurteilten Menschenhändler EU-weit um 13 Prozent gesunken, in Deutschland um 15 Prozent. 80 Prozent der Opfer sind Frauen und Mädchen.