Mit der Mehrheit von SPD- und von Grünen geführten Ländern wurde der Plan der Bundesregierung gestoppt, 15 Euro mehr zu zahlen, wenn das Betreuungsgeld für eine private Geldanlage zum Zweck der Ausbildung oder Altersvorsorge angelegt wird. Die Länderkammer verwies das Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Da der vor der Bundestagswahl am Sonntag keinen Kompromiss mehr finden kann, verfällt das Gesetz und müsste vom nächsten Bundestag neu aufgelegt werden.
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Das Betreuungsgeld erhalten seit 1. August Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in öffentlich geförderten Einrichtungen betreuen lassen. Sie bekommen 100 Euro, ab 2014 150 Euro monatlich. Union und FDP wollten ab 2014 außerdem 15 Euro mehr zahlen, wenn das Geld zum Sparen für Ausbildung oder Alter verwendet wird.
Die Länder monierten eine Ungleichbehandlung, weil nur Kinder, deren Eltern das umstrittene Betreuungsgeld bekommen, beim Sparen auf Bildung und Altersvorsorge unterstützt werden. Zudem kritisierten sie den hohen Verwaltungsaufwand: Die Verträge zum Bildungssparen hätten bestimmte Bedingungen erfüllen müssen, etwa eine Mindestlaufzeit bis zum 14. Geburtstag des Kindes. Dies von den Betreuungsgeldstellen überprüfen und nachverfolgen zu lassen, hielten die Länder für einen unzumutbaren bürokratischen Aufwand. Die zweijährige Förderung der privaten Verträge schätzten SPD und Grüne zudem als wirkungslos ein.