Wer austrete, könne zudem keine kirchlichen Ämter bekleiden und keine Funktionen in der Kirche wahrnehmen sowie nicht Taufpate sein, hieß es weiter. Ausgetretene sollen künftig zu einem Gespräch eingeladen werden, "das die Beweggründe, aber auch die Folgen zum Inhalt haben soll, die der Kirchenaustritt nach sich zieht. Es gibt zudem Gelegenheit, dafür zu werben, dass der Kirchenaustritt rückgängig gemacht wird."
Mit dem Dekret werde klargestellt, dass im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz ein ziviler "Kirchenaustritt" als förmliche Distanzierung von der Kirche eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft darstelle. Für jeden, "der auf diese Weise auf Distanz zur Kirche geht" sei die aktive Teilnahme am kirchlichen Leben eingeschränkt. Das Dekret tritt den Angaben zufolge am 24. September in Kraft.
Die katholische Kirche reagiert damit auch auf den Kirchensteuerstreit zwischen dem katholischen Kirchenrechtler Hartmut Zapp und der Erzdiözese Freiburg. Der pensionierte Hochschulprofessor hatte 2007 seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und seitdem keine Kirchensteuern mehr gezahlt. Zugleich betonte Zapp, dass er weiter gläubiges Mitglied der Kirche sei. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig in der Sache steht noch aus.
Keine neue Position der katholischen Kirche
Der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, erklärte dazu: "Wer aus der Kirche austritt, tritt aus der Kirche aus. Es ist Quatsch anzunehmen, man könne nur aus der Organisation Kirche austreten und trotzdem katholisch bleiben." Dies sei auch bisher die Position der katholischen Kirche gewesen. Diese sei jetzt noch "einmal entsprechend fixiert und festgeschrieben worden", sagte Langendörfer dem Kölner Internetportal "domradio.de".
"Wir reden nicht von Exkommunikation im strafrechtlichen Sinn der Kirche, sondern wir reden von Folgen, die gleichwohl in der Sache selbst weitestgehend identisch sind mit den bisherigen Folgen", fügte Langendörfer hinzu: "Das ist wie überall, wo man austritt. Man kann dann eben nicht mehr wie ein Mitglied zum Beispiel, was man vielleicht lange gerne getan, die heilige Kommunion empfangen oder ein kirchliches Begräbnis für sich erwarten."
Auch in der evangelischen Kirche bedeutet die Kündigung der Kirchenmitgliedschaft den Verlust kirchlicher Rechte. So ist etwa die Übernahme des Patenamtes nicht mehr möglich. Gleichzeitig entfällt aber auch in Deutschland die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Die Taufe verliert dagegen ihre Gültigkeit nicht, heißt ein einem Text der Evangelischen Kirche in Deutschland.