Dazu sollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz geändert werden, wie das baden-württembergische Sozialministerium am Dienstag in Stuttgart mitteilte. Neben Baden-Württemberg beteiligen sich Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen an der Initiative.
Seit 2011 setzten Industrie- und Dienstleistungsunternehmen verstärkt Fremdarbeiter mit Werkverträgen ein. Dies habe in "vielen Unternehmen und besonders in der Schlacht- und Zerlegebranche zu unhaltbaren Arbeitsbedingungen geführt", sagte Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD).
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Über Werkverträge werden Arbeiten erledigt, bei denen eine Fremdfirma von einem Betrieb den Auftrag übernimmt, ein bestimmtes "Werk" eigenständig auszuführen. Anders als bei der Leiharbeit muss der Betriebsrat hier nicht zustimmen. Firmen schlössen darum gerne Werkverträge ab, um die Rechte des Betriebsrats zu umgehen, rügt die IG Metall.
Ziel der Initiative ist es Altpeter zufolge, die in den vergangenen zwei Jahren praktizierte systematische Umgehung von arbeits- und tarifrechtlichen Standards zu unterbinden. Es gebe indes keinen pauschalen Verdacht, dass Werkverträge ausnahmslos zur Aushebelung von Arbeitnehmerrechten führten, ergänzte sie.
Laut einer Betriebsrätebefragung verdienen Werkvertragsbeschäftigte durchschnittlich 5,84 Euro pro Stunde weniger als Stammbeschäftigte. Das Lohnniveau liege damit noch niedriger als bei Leiharbeitskräften, die ihrerseits bereits eine hohe Lohndifferenz zu den Stammbeschäftigten aufwiesen, kritisierte Altpeter.