Nummer eins bei den Anträgen ist demnach mit Nordrhein-Westfalen das bevölkerungsreichste Bundesland. Dort zählten die Behörden bis zum vergangenen Freitag 7.937 Anträge, wie das Familienministerium in Düsseldorf mitteilte. In Bayern waren es nach Angaben des "Zentrums Bayern Familie und Soziales" 5.643 Anträge, 4.008 sind bislang genehmigt.
In Baden-Württemberg gingen bei der zuständigen Landeskreditanstalt 5.615 Anträge ein, in Hessen waren es 3.046, in Sachsen 849, in Mecklenburg-Vorpommern 247 und in Berlin 150. Die zuständigen Ministerien in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz gaben auf Nachfrage an, noch keine Zahlen zu den Anträgen vorliegen zu haben.
Stichtag: 1. August 2012
Der Umfrage der Zeitung zufolge wird in vielen Bundesländern in den nächsten Monaten mit einer stark steigenden Nachfrage gerechnet. Hintergrund ist, dass das Gros der Eltern Betreuungsgeld erst ab dem 15. Lebensmonat des Kindes beziehen kann, da sie vorher 14 Monate lang das staatliche Elterngeld beziehen.
Seit dem 1. August haben Eltern, die ihr Kleinkind nicht in staatlich geförderte Betreuung geben, Anspruch auf eine Zahlung von zunächst 100 Euro monatlich. Dieses Betreuungsgeld wird lediglich für Kinder bezahlt, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden. Nach Angaben aus den Ländern werden viele Anträge abgelehnt, weil das Kind vor dem Stichtag zur Welt gekommen ist.
Das Betreuungsgeld ist höchst umstritten, auch innerhalb der Bundesregierung gab es Streit. Befürworter sehen darin eine Unterstützung von Eltern, die sich daheim um ihr Kind kümmern wollen. Gegner halten es für einen Anreiz, dem Arbeitsmarkt fernzubleiben und warnen vor verspielten Bildungschancen gerade für sozial schlechter gestellte Kinder. Die Kosten für das Betreuungsgeld werden für den Zeitraum ab 2015 auf rund 1,2 Milliarden Euro jährlich geschätzt.