Der Chefjurist der Landeskirche, Ulrich Seelemann, kündigte an, rechtliche Schritte gegen den Bezirk zu prüfen, sollte die Ausübung der Religion behindert werden. Hintergrund ist das Vorgehen des Bezirksamtes bei der Genehmigung von religiösen Festen.
Einem Bericht des "Berliner Kurier" (Freitagsausgabe) zufolge wurde im August ohne Rechtsgrundlage beispielsweise ein Fest zum Abschluss des Ramadan auf dem Mehringplatz erst vom Bezirksamt genehmigt, als es in Sommerfest umbenannt wurde. Einem Weihnachtsmarkt sei die Genehmigung erst erteilt worden, nachdem er in Winterfest umbenannt wurde.
"Aktion eindeutig gegen die Religion"
Damit wird in dem Berliner Stadtbezirk erneut über die öffentliche Anerkennung von Religionen gestritten. Im Februar hatte das Bezirksparlament beschlossen, keine Bezirksmedaille mehr an religiös engagierte Ehrenamtliche zu verleihen. Der zuständige Bezirksstadtrat, Peter Beckers (SPD), wollte sich laut Zeitungsbericht zur Umbenennung von religiösen Festen zunächst nicht äußern. Stattdessen habe er darauf verwiesen, dass es im Bezirk mit 150 schon zu viele Feste gebe. "Für mehr fehlt der öffentliche Platz", wird der Kommunalpolitiker zitiert.
Konsistorialpräsident Seelemann von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sagte dazu, wenn ein Sommerfest anstatt des Ramadan genehmigt werden könne, gebe es offensichtlich nicht zu viele Feste in Kreuzberg. "Die Aktion ist damit eindeutig gegen die Religion in der Öffentlichkeit gerichtet." Dies zeige ein völlig verfehltes Verständnis des Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften. "Wir sind kein laizistischer Staat, vielmehr ist die Ausübung der Religion in der Öffentlichkeit durch das Grundgesetz und für die Evangelische Kirche durch den Kirchenvertrag mit dem Land Berlin geschützt", sagte der Kirchenjurist.