Die Kammer habe keine Rechtswidrigkeit in dem Vertragswerk erkennen können, hieß es nach Mitteilung des Bayerischen Rundfunks (BR) vom Donnerstag in der schriftlichen Urteilsbegründung. Das Gericht hatte bereits am 25. Juli die Klage einer 89 Jahre alten Frau gegen den neuen Rundfunkbeitrag abgewiesen, die bis zur Umstellung wegen einer schweren Behinderung keine Rundfunkgebühren zahlen musste (Az: AN 14 K 13.00535).
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Das Verwaltungsgericht sah es als rechtmäßig an, dass Menschen mit Behinderung einen Teilbeitrag zahlen, wie der BR in München mitteilte. Die 89-Jährige hatte von dem öffentlich-rechtlichen Sender eine Befreiung vom neuen Rundfunkbeitrag gefordert. Weil mit dem neuen Gebührensystem für Menschen mit Behinderung aber ein ermäßigter Beitrag fällig wird, muss die Seniorin künftig ein Drittel der Kosten aufbringen.
Das Gericht wies die Klage der Frau mit der Begründung ab, die Ermäßigung biete einen hinreichenden Nachteilsausgleich für behinderte Menschen. Zugleich genüge der Gesetzgeber so dem Gebot der Lastengleichheit.
Zum 1. Januar 2013 ist der sogenannte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft getreten. Seither wird keine gerätebezogene Rundfunkgebühr mehr erhoben. Stattdessen gibt es einen wohnungs- und betriebsstättenbezogenen Beitrag nach dem Prinzip "Eine Wohnung - ein Rundfunkbeitrag". Der neue Beitrag beläuft sich auf 17,98 Euro pro Monat und Wohnung. Behinderte müssen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von 5,99 Euro zahlen, ausgenommen sind taubblinde Menschen.