Erneut habe das Europäische Patentamt (EPA) eine Pflanze aus herkömmlicher Zucht patentiert, obwohl Patente auf Pflanzensorten und biologische Zuchtverfahren nicht zulässig seien, erklärte Gudrun Kordecki vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Freitag in Schwerte. Das am Mittwoch erteilte Patent habe zudem eine große Reichweite. So sei die Pflanze vom Samen bis zur Chilischote, und sogar das Wachsen und Ernten der Paprika im Patent geschützt.
Die Arbeitsgemeinschaft der kirchlichen Umweltbeauftragten kritisierte, dass im deutschen Patentgesetz Nutzpflanzen und Nutztiere noch immer nicht von der Patentierung ausgeschlossen würden. Obwohl sich alle Parteien des Deutschen Bundestages schon 2012 für ein Verbot derartiger Patente ausgesprochen hätten, werde nicht gehandelt. Eine Resolution des Europäischen Parlaments habe auf EU-Ebene keine Konsequenzen gehabt. Das führe dazu, dass weiterhin Patente auf Pflanzen und Tiere erteilt werden, erläuterte Kordecki vom landeskirchlichen Institut für Kirche und Gesellschaft.
Biopatente tragen nach einer EKD-Studie zur Monopolisierung auf dem Saatgutmarkt bei. Besonders in den Entwicklungsländern könnten hierdurch lokale Pflanzensorten verdrängt werden und Bauernfamilien den Zugang zu nichtpatentiertem Saatgut verlieren, hieß es. Wenn sich Bauern die Kosten für patentiertes Saatgut nicht leisten könnten, werde das Menschenrecht auf Nahrung bedroht.