Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Verbot von Jungenschule
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am heutigen Mittwoch, ob ein Bundesland eine nur für Jungen zugelassene Privatschule verbieten darf.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit über ein seit mehr als zehn Jahren geplantes Jungengymnasium der streng konservativen katholischen Vereinigung Opus Dei in Potsdam.
Brandenburg hatte den Antrag zur Gründung der Privatschule 2007 mit der Begründung abgelehnt, es verstoße unter anderem gegen das brandenburgische Schulgesetz. Der Kölner Trägerverein, der von einem Opus-Dei-Mitglied geleitet wird, sieht sich dagegen in der Privatschulfreiheit verletzt.