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"Das ist ein derart intimer Bereich, der gehört in die Familie, in enge Freundschaften oder eine andere sehr vertrauensvolle Beziehung - aber nicht in eine anonyme Organisation", erklärte Schneider. Werde die organisierte Sterbehilfe nicht auch verboten, besteht nach seinen Worten die Gefahr, "dass die Grenzen zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe verschwimmen". Jemandem zum Sterben zu verhelfen, "darf kein Geschäftsmodell sein", mahnte der scheidende rheinische Präses. "Was passiert zum Beispiel, wenn sich ein Verein Unkosten erstatten lässt?"
Der Ende November in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe zu ahnden - wenn also mit Beihilfe zum Suizid Geld verdient wird. Hilfestellungen beim Suizid durch Angehörige oder Freunde sollen straffrei bleiben. Auch organisierte Beihilfe, etwa durch gemeinnützige Vereine, würde danach nicht grundsätzlich verboten.