Die Beschwerdeführer argumentieren, das geltende Waffengesetz stelle das Recht auf Ausübung des Schießsports über das grundgesetzlich garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Daher fordern sie, den Besitz privater tödlicher Schusswaffen generell zu verbieten, sofern dem nicht ein "zwingendes persönliches oder berufliches Interesse", wie etwa die Ausübung der Jagd, entgegenstehe.
Nach dem Amoklauf an einer Grundschule im US-Bundesstaat Connecticut vergangene Woche hatte die Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" erneut eine zügige Verschärfung auch des deutschen Waffengesetzes gefordert. Ein Massaker wie in den USA am Freitag könne auch in Deutschland jederzeit wieder geschehen, hieß es. Seit Einreichen der Verfassungsbeschwerde vor zweieinhalb Jahren seien in Deutschland mindestens 14 Menschen mit Waffen von Sportschützen erschossen worden, so die Initiative. Sportschützen hätten immer noch problemlos Zugriff auf halbautomatische, großkalibrige Schusswaffen. Selbst jugendliche Sportschützen dürften weiter mit solchen tödlichen Waffen trainieren.
Beim Amoklauf von Winnenden am 11. März 2009 hatte ein 17-jähriger ehemaliger Schüler in einer Realschule neun Schüler und drei Lehrerinnen erschossen. Auf der Flucht tötete er drei weitere Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm. Der Amokläufer hatte die Waffe von seinem Vater entwendet, der Sportschütze war.
Verfassungsgericht will über Waffengesetz bis Ende Februar entscheiden
Verfassungsgericht will über Waffengesetz bis Ende Februar entscheiden
Das Bundesverfassungsgericht wird in den nächsten zwei Monaten über Beschwerden zum Waffengesetz beraten. Das Gericht strebe an, bis Ende Februar in der Sache zu entscheiden, sagte Gerichtssprecher Bernd Odörfer dem epd am Mittwoch in Karlsruhe. Im Juli 2010 hatten die Eltern zweier bei dem Amoklauf in Winnenden getöteter Schülerinnen und der Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!", Roman Grafe, Verfassungsbeschwerden eingelegt. Darin fordern sie ein Verbot tödlicher Sportwaffen.