Der Vizekanzler ergänzte: "Ich betrachte ihn als einen Teil des Subsidiaritätsprinzips." Dabei fänden sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen, um unterschiedliche Interessen auszugleichen. Rösler ist Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken.
Der Begriff der Subsidiarität stammt aus der katholischen Soziallehre und stellt auf Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Entfaltung individueller Fähigkeiten ab. Das Subsidiaritätsprinzip achtet deshalb die freie Initiative und die Verantwortung des Einzelnen sowie von Familie und sozialen Gruppen.
Hintergrund der Diskussion ist das Recht der Kirchen, ihr Arbeitsrecht selbst zu regeln. Das hatte das Bundesarbeitsgericht im November in einem Grundsatzurteil bekräftigt. Allerdings stellten die Erfurter Richter auch klar, dass die Gewerkschaften einzubeziehen seien und Streiks unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen seien. Haben sich Kirchen und ihre Einrichtungen entschieden, die Arbeitsverhältnisse nicht in Tarifverhandlungen, sondern in paritätisch besetzten Kommissionen über den sogenannten Dritten Weg auszuhandeln, sind Streiks laut Bundesarbeitsgericht unzulässig.
Rösler: Dritter Weg mit sozialer Marktwirtschaft vereinbar
Rösler: Dritter Weg mit sozialer Marktwirtschaft vereinbar
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat keine Bedenken gegen den kirchlichen Sonderweg im Arbeitsrecht. "Der Dritte Weg ist auf jeden Fall mit den Regeln der sozialen Marktwirtschaft vereinbar", sagte Rösler in einem Interview der "Zeit"-Beilage "Christ&Welt".