Das geht nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagsausgabe) aus einem dem Blatt vorliegenden Entwurf der Bundesregierung für ein neues Asylbewerberleistungsgesetz hervor. Danach sollen die Leistungen knapp unter denen von Hartz-IV-Empfängern liegen, möglichst aber als Sachleistungen gewährt werden. Nach zwei Jahren sollen die Flüchtlinge Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Der Zeitung zufolge hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) durchgesetzt, dass Asylbewerber aus Staaten, die nicht für politische Verfolgung bekannt sind, geringere Leistungen erhalten sollen. Die Regelung zielt vor allem auf Roma aus Serbien und Mazedonien, die in den vergangenen Monaten verstärkt Asyl beantragen. Ihre Anträge werden in der Regel abgewiesen.
Die gesetzliche Neuregelung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer zurück. Das Gericht hatte die bisherigen Leistungen, die 30 bis 40 Prozent unter den Hartz-IV-Leistungen liegen, als verfassungswidrig verworfen und eine sofortige Anhebung der Sätze angeordnet. Das Asylbewerberleistungsgesetz war 1993 eingeführt worden, um die Sozialhilfe für Flüchtlinge zu reduzieren.
Künftig sollen sie dem Entwurf zufolge Leistungen bekommen, die etwa zehn Prozent unter denen der Hartz-IV-Empfänger liegen. Kinder sollen Anspruch auf das sogenannte Bildungspaket haben, das zehn Euro im Monat für Freizeitaktivitäten, Schulmittagessen sowie Geld für Schulbedarf und Fahrkarten vorsieht.