Bundesgerichtshof entscheidet über Patente auf Stammzellen
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet am heutigen Dienstag voraussichtlich abschließend über die Patentierbarkeit von embryonalen Stammzellen.
Dabei geht es um einen Patentantrag des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle aus dem Jahr 1997. Nach einer Klage von Greenpeace befand zuletzt der Europäische Gerichtshof im Oktober 2011, dass menschliche Embryonen und embryonale Stammzellen grundsätzlich nicht patentierbar sind. Dies muss jetzt der Bundesgerichtshof in deutsches Recht übertragen.
Das Patent bezieht sich auf sogenannte Vorläuferzellen, die sich aus Stammzellen menschlicher Embryos gewinnen lassen. Der Forscher will sowohl die Zellen als auch das Herstellungsverfahren schützen lassen. Die Stammzellgewinnung gilt ethisch als höchst problematisch, weil dabei der Embryo zerstört wird.