Wie das zehnköpfige Expertengremium in einem Bericht schreibt, werden in russischen Gerichtsprozessen immer wieder Aussagen und Geständnisse verwertet, die durch Gewalt erpresst wurden. Diese Praxis untergrabe die Glaubwürdigkeit der Justiz, hieß es.
Weiter äußerten die Fachleute ihre tiefe Sorge darüber, dass viele Täter und ihre Auftraggeber straffrei ausgingen. In Russland würden zwar viele Beschwerden und Klagen gegen mutmaßliche Folterer bekannt, jedoch bleibe die Zahl der Gerichtsverfahren sehr niedrig. Opfer, die in Gefängnissen einsitzen, hätten es sehr schwer, einen Rechtsbeistand zu finden. Das UN-Gremium verlangte schnelle und unabhängige Untersuchungen aller Folterfälle.
Der UN-Ausschuss beklagte auch Misshandlungen von Wehrdienstleistenden durch Vorgesetzte in der russischen Armee. Dabei sei es auch zu Todesfällen gekommen. Die russische Regierung müsse die Täter zur Rechenschaft ziehen.
Die internationale Antifolterkonvention wurde 1984 verabschiedet und trat 1987 in Kraft. Die 153 Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, Folterhandlungen überall und jederzeit zu unterlassen. Der UN-Ausschuss gegen Folter überwacht die Einhaltung der Konvention. Die Staaten bestimmen die zehn Experten des Gremiums, das seine Informationen von Regierungen, aber auch von nichtstaatlichen Organisationen bezieht. Derzeit ist der chilenische Jurist Claudio Grossman Vorsitzender des Ausschusses.