Nach der Stärkung von Rechtspopulisten bei Wahlen in Deutschland und Österreich stelle sich die Frage, ob die Seelsorge der Kirche aus der Polizei verdrängt werde, sagte die Leitende hessen-nassauische Polizeipfarrerin Barbara Görich-Reinel, die auch dem Vorstand der Konferenz Evangelischer Polizeipfarrerinnen und Polizeipfarrer (KEPP) angehört, dem Evangelischen Pressedienst. Auch habe die Aufdeckung der Fälle von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Institutionen die Unbefangenheit von Polizeibeamten gegenüber Seelsorgern verringert.
Die Kirchen würden auch als "Täterorganisation" betrachtet, so Görich-Reinel. Dennoch sei das Interesse der Polizei an der Seelsorge der Kirchen hoch, betonte Görich-Reinel. Bei Kirchenleitungen sei das nicht immer der Fall. Die Polizeipfarrer würden nicht immer über Gespräche von leitenden Kirchenvertretern mit Polizeipräsidien oder dem Innenministerium informiert.
Auf einer Tagung der KEPP vom 10. bis 14. März in Arnoldshain bei Frankfurt am Main wollten die Polizeipfarrer ihr Konzept der "kritischen Solidarität" auf den Prüfstand stellen.
Die Polizei habe sich nach Rassismusvorwürfen im Zusammenhang mit der Bewegung "black lives matter" und der Aufdeckung rechtsradikaler Chatgruppen in eigenen Reihen intensiv mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit befasst, berichtete Görich-Reinel. Studien hätten gezeigt, dass Polizistinnen und Polizisten in der Ausbildung sehr offen und tolerant seien, sich nach einigen Jahren Dienst aber "eine dickere Haut" zulegten und härter gegenüber sich selbst und anderen würden.
Schneller Wandel, wachsende Unsicherheit
Als Ergebnis mehrerer Untersuchungen sei in Hessen etwa die Führungsebene gestärkt worden. Auch sei eine Rotation gegen das Verfestigen von Handlungsmustern eingeführt worden, Reflexion werde durch Fortbildung und Supervision gepflegt.
Der Druck auf die Polizei durch Personalknappheit, einen schnellen technischen Wandel etwa durch Künstliche Intelligenz (KI) und neue Aufgabengebiete wie Cybercrime sei groß, berichtet die Polizeipfarrerin. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger begleiteten Polizisten bei Einsätzen, unterrichteten Ethik oder leiteten etwa das Überbringen einer Todesnachricht an. Auch bei persönlichen Krisen oder moralischen Anfragen an sich selbst würden Beamte die Seelsorger:innen mit Verschwiegenheitspflicht in Anspruch nehmen.