Kirchenrechtler: Erfurter Urteil erhöht wirtschaftlichen Druck

Kirchenrechtler: Erfurter Urteil erhöht wirtschaftlichen Druck
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes erschwert nach Einschätzung des katholischen Kirchenrechtlers Thomas Schüller die wirtschaftliche Situation von kirchlichen Sozialeinrichtungen.
21.11.2012
epd
Holger Spierig

"Das wird im starken Konkurrenzkampf mit privaten Anbietern den Druck auf die Entlohnung der Dienstnehmer erhöhen", sagte der Direktor des Instituts für Kanonisches Recht an der Universität Münster dem Evangelischen Pressedienst (epd). Nach der Entscheidung des Gerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht müssten für alle Beschäftigten eines Trägers einheitliche Regelungen gelten. Das mache es für Kirchen schwieriger, sich dem realen Wettbewerb zu stellen.

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Denkbar wäre laut Schüller, dass evangelische und katholische Kirchen bestimmte Leistungen stärker als bisher aus Kirchensteuern finanzierten. So würden schon heute einige soziale Angebote der Caritas, die nicht von der Pflegeversicherung finanziert würden, aus Kirchensteuermitteln bezahlt. Damit solle gesichert werden, dass sich Pfleger auch weiterhin Zeit für ein Gespräch mit alten und kranken Menschen nehmen könnten, auch wenn das nicht von der Pflegekasse bezahlt werde: "Das ist aber eine politische Entscheidung."

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts bewertete der Kirchenrechtler grundsätzlich als einen Sieg für die Kirchen und die Bestätigung des kirchlichen Arbeitsrechts: "Das Gericht hat aber zugleich die Tür für die Gewerkschaften einen Millimeter geöffnet." Durch die Entscheidung erhielten die Gewerkschaften voraussichtlich ein dauerhaftes Beratungsrecht, jedoch kein Entscheidungsrecht. Die Gewerkschaften seien auch zuvor schon zur Beteiligung eingeladen gewesen, hätten das jedoch unter den Bedingungen des kirchlichen Arbeitsrechtes abgelehnt.

Fragwürdiger Einsatz von Leiharbeitern

Dass das Gericht auf einheitliche Bestimmungen und Bezahlung in Einrichtungen der kirchlichen Wohlfahrtsverbände dringe, sorge für Klarheit, erklärte Schüller weiter. Sozialethisch sei es schon immer "sehr fragwürdig" gewesen, dass im Konkurrenzkampf einige Einrichtungen zum Beispiel Leiharbeiter beschäftigt hätten.

Das Bundesarbeitsgericht hatte am Dienstag in Erfurt entschieden, dass kirchlich Beschäftigten Streiks nicht generell verboten werden dürfen. Zugleich betonte das Gericht, dass die Kirchen ihr im Grundgesetz geschütztes Selbstbestimmungsrecht geltend machen und damit auch ihre Arbeitsbedingungen selbst regeln könnten.