Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch die Verordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), mit der die Anwendung der umstrittenen Gentests an Embryonen geregelt wird, beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Die Gentests erlauben bei künstlichen Befruchtungen eine Identifizierung belasteter Embryonen und deren Aussonderung vor dem Einpflanzen in den Mutterleib. Paare dürfen nach dem PID-Gesetz Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung in Ausnahmefällen auf Gendefekte testen lassen. Dafür schreibt das Gesetz strenge Bedingungen vor. So müssen Gen-Anlagen der Eltern eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen. Auch eine unabhängige Ethikkommission muss den Antrag prüfen und darüber entscheiden.
Glück: Zahlreiche Kritikpunkte
Nach wie vor sei die Zahl der Zentren, die für die Anwendung der PID zugelassen werden können, nach oben offen, kritisierte Glück. Dies widerspreche dem von Bundestag und Bundesrat 2011 beschlossenen Gesetz. Auch sei für die Besetzung der Ethikkommissionen ein Übergewicht von Medizinern vorgesehen. Als positiv wertet der Zentralkomitee-Präsident, dass die Zahl der Ethikkommission verringert wurde. Für die betroffenen Paare sei die psychosoziale Beratung nicht ausreichend abgesichert.
Mit Hinweis auf Bedenken der Länder gegenüber der PID-Verordnung sprach sich Glück für eine Neufassung der Rechtsverordnung aus. Anders sei eine der Absicht des Gesetzgebers entsprechende Umsetzung des Gesetzes nicht zu erreichen. "Denn das Gesetz sieht ein grundsätzliches Verbot der PID vor, von dem nur in engen Grenzen Ausnahmen zulässig sind", argumentierte der Laienvertreter.