Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im März das Urteil des Landgerichts Stuttgart gekippt und an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Der BGH sieht einen entscheidenden Verfahrensfehler im Umgang mit einer wichtigen Zeugin.
Auch im zweiten Prozess wird es darum gehen, ob der Vater Jörg K. eine Teilschuld an der Tat seines Sohnes Tim K. trägt und diese hätte verhindern können. Der Vater des Amokläufers von Winnenden wurde im Februar 2011 nach einem fünfmonatigen Prozess wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Der 17-jährige Tim K. erschoss mit der Waffe und Munition seines Vaters am 11. März 2009 in seiner ehemaligen Schule in Winnenden bei Stuttgart neun Schülerinnen und Schüler sowie drei Lehrerinnen. Auf der Flucht tötete er drei weitere Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm.