Das Risiko sei hoch, dass ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert oder die NPD vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einen Sieg erringt und als zulässige Partei eingestuft wird, sagte Maaßen der "Berliner Morgenpost" (Montagsausgabe). Diese Risiken müsse die Politik genau abwägen.
Maaßen zufolge haben die Verfassungsschützer mit der kürzlich vorgelegten umfangreichen Materialsammlung gegen die NPD gute Arbeit geleistet. Die Frage, ob ein Verbot beantragt werde, sei nun eine politische Entscheidung. "Dabei sollte berücksichtigt werden, dass ein Verbot zwar Strukturen und Logistik der NPD zerschlägt, auf der anderen Seite aber ein Verbot gewaltbereiten Rechtsextremisten Zulauf bescheren könnte, denn das rechtsextremistische Gedankengut kann ja nicht verboten werden", sagte der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Ein Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens wäre ein Ritterschlag für die Partei. "Sie hätte dann als einzige Partei in Deutschland das höchstrichterliche Siegel, nicht verfassungsfeindlich zu sein", betonte Maaßen. 2003 war ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil der Verfassungsschutz in den Führungsebenen der NPD zu viele V-Leute hatte. Die Innenministerkonferenz will Anfang Dezember in Rostock über einen Gang nach Karlsruhe entscheiden.