Zwei Ausschüsse der Länderkammer sahen bei der Frage, wie eine effektive Schmerzbehandlung und die "ärztliche Kunst" bei Eingriffen außerhalb des Krankenhauses gewährleistet wird, noch Klärungsbedarf. Ihre Empfehlung, diese Fragen in Form einer Stellungnahme an den Bundestag weiterzuleiten, wurde jedoch abgelehnt.
Eine gesetzliche Regelung der Beschneidung war nach Auffassung von Parlament und Bundesregierung nötig geworden, nachdem das Kölner Landgericht den Eingriff aus religiösen Motiven als Körperverletzung gewertet hatte. Juden und Muslime sahen dadurch die Ausübung ihrer Religion in Deutschland gefährdet.
Baden-Württembergs Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) kritisierte bei der Debatte in der Länderkammer die Diskussion über Beschneidung, in der oftmals auch antisemitische Stimmen laut wurden. Besonders im Internet sei die Diskussion "teilweise enthemmt" geführt und viel Porzellan zerschlagen worden. Aufgabe des Gesetzgebers sei es, mit einer rechtlichen Regelung auch zu befrieden. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung bezeichnete sie als "ausgewogen" und "gute Grundlage". Im Bundestag steht die Debatte über den Gesetzentwurf noch aus.