Amnesty trennt sich von früherer Generalsekretärin mit Vergleich
Der juristische Streit um den Rauswurf von Amnesty-Generalsekretärin Monika Lüke im Juni 2011 ist am Freitag vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg beigelegt worden. Die Parteien hätten den Rechtsstreit durch Abschluss eines Vergleichs beigelegt, teilte das Gericht in Berlin mit. (Aktenzeichen: 22 Sa 313/12)
Lüke war nach nur zweijähriger Amtszeit im Juni 2011 von der deutschen Sektion von Amnesty International wegen eines zerrütteten Vertrauensverhältnisses mit sofortiger Wirkung freigestellt worden. Damals befand sie sich in Elternzeit, sie hatte kurz zuvor eine Tochter geboren.
Die ordentliche Kündigung reichte Amnesty zum 31. März dieses Jahres nach. Die Kündigung wurde vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt und das Arbeitsverhältnis auf Antrag von Amnesty gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst. Dagegen hatte Lüke vor dem Landesarbeitsgericht Berufung eingelegt.