Mit den Stimmen von Union, FDP und Grünen beschloss das Parlament am Donnerstagabend einen Antrag der Koalitionsfraktionen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten dafür einzusetzen, dass die türkische Regierung die Existenzgrundlage des 1.600 Jahre alten syrisch-orthodoxen Klosters sichert. Die Gemeinde muss die Enteignung eines großen Teils ihrer Ländereien befürchten.
2009 erstattete das örtliche Schatzamt Anzeige gegen das Kloster. Es betrachtet mehr als 300.000 Quadratmeter des vom Kloster genutzten Geländes als nicht-ackerfähiges Land, sondern als Wald. Das Gebiet wäre damit nach türkischer Verfassung automatisch Staatseigentum. Seitdem befindet sich das Kloster im Rechtsstreit mit dem türkischen Staat. Bisherige Entscheidungen fielen für das Kloster negativ aus. Nach Darstellung der Gemeinde haben die Gerichte Dokumente nicht beachtet, die den Eigentumsanspruch des Klosters belegen.
Politiker und Kirchenvertreter in Deutschland werfen der Türkei beim Vorgehen gegen das Kloster einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit vor. Der vom Bundestag beschlossene Antrag fordert, dass die Bundesregierung gegenüber der Türkei die Einhaltung der vertraglich zugesicherten Verpflichtungen gegenüber religiösen Minderheiten einfordert und Defizite in den diplomatischen Beziehungen verstärkt anspricht. Die SPD scheiterte mit einem eigenen Antrag, der auch eine Anerkennung der syrisch-orthodoxen Christen als religiöse Minderheit in der Türkei fordert. Die Linkspartei stimmte gegen den Antrag von Union und FDP.
Mor Gabriel ist das geistliche Zentrum der rund 3.000 syrisch-orthodoxen Christen im Südosten der Türkei. Insgesamt leben den Angaben zufolge rund 100.000 Christen sämtlicher Konfessionen in dem Land.