Das Bundesjustizministerium erklärte auf epd-Anfrage, an einem Gesetzesentwurf werde noch gearbeitet. Vor knapp zwei Wochen hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Debatte über das Leistungsschutzrecht eine gesellschaftliche Diskussion angemahnt. Dies wurde von einigen Medien als Abkehr von den Plänen einer schnellen Umsetzung interpretiert, was die CDU umgehend dementiert hatte. Die Bundesregierung hatte bereits im März einen Gesetzentwurf angekündigt.
Für die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rößner, sind trotz der Ankündigung noch viele Fragen ungeklärt. So gebe es noch keine Information darüber, welche Leistung genau geschützt werden soll und ob auch Einzelteile der verlegerischen Leistung wie Snippets unter den Schutz fallen. "Auch wer eigentlich bezahlen soll, ist unbeantwortet", sagte Rößner.
Google-News soll künftig an Verlage zahlen
Die wichtigsten Fragen seien jedoch, ob das Leistungsschutzrecht in Konkurrenz zu den journalistischen Urheberrechten trete und ob die Autoren ausreichend beteiligt würden, sagte Rößner. Weil die Bundesregierung keine Antworten habe, könne sie nicht anders, als vage Formulierungen vorzulegen, die allein zu Verwirrung führen und Gerichte über Jahre beschäftigen würden, sagte die Grünen-Politikerin.
Mit dem Leistungsschutzrecht sollen gewerbliche Anbieter wie Suchmaschinenbetreiber künftig für die Online-Verbreitung von Presseerzeugnissen ein Entgelt an die Verlage zahlen. Besonders das Angebot des Internet-Konzerns Google, Google News, steht in diesem Zusammenhang in der Kritik. Google News verlinkt zu Artikeln auf Nachrichten-Websites und veröffentlicht dabei auch kleine Textausschnitte, sogenannte Snippets.