Bertelsmann Stiftung mahnt Konzept für Steuerung der Jobcenter an

Bertelsmann Stiftung mahnt Konzept für Steuerung der Jobcenter an

Gütersloh (epd). Die Bertelsmann Stiftung kritisiert das Fehlen eines Konzepts für eine „wirkungsorientierte Steuerung der Jobcenter“ im Koalitionsvertrag. Heute würden alle Mittel weitgehend pauschal verteilt, ohne ausreichende Differenzierung nach den tatsächlichen Herausforderungen vor Ort, erklärte der Arbeitsexperte der Stiftung, Roman Wink, am Donnerstag in Gütersloh. Dabei sei der Bedarf von Menschen in der Grundsicherung sehr unterschiedlich.

Menschen, die weiter entfernt aus dem Arbeitsmarkt seien, benötigten mehr Unterstützung als Menschen, die dem Arbeitsmarkt näher stünden. Das müsse sich künftig auch in der Erfolgsmessung sowie in den Budgets und unterschiedlich hohen Pauschalen widerspiegeln, sagte Wink.

Zudem fehle „eine klare Perspektive auf die Umsetzung vor Ort“, erklärte Wink, Mitautor einer Studie der Stiftung zur Reform des Bürgergelds. Jobcenter benötigten „mehr Personal, das nicht hinter Akten sitzt, sondern draußen in den Quartieren arbeitet“. Wenn die Verwaltung handlungsfähiger werden solle, dürfe das nicht zu noch mehr Bürokratie führen.

Die Verwaltungskosten der Jobcenter seien in den vergangenen zehn Jahren gestiegen, während die Ausgaben für Eingliederung stagnierten, kritisierte Wink. Da die Budgetansätze unrealistisch seien, würden jedes Jahr rund eine Milliarde Euro aus der Arbeitsförderung in die Verwaltung umgeschichtet.

Der Arbeitsexperte der Stiftung begrüßte die Pläne der neuen Koalition aus CDU, CSU und SPR, den Jobcentern ausreichend Mittel für die Arbeitsförderung bereitzustellen. Das sei dringend notwendig. 44 Prozent der erwerbslosen Bürgergeld-Empfänger hätten Vermittlungshemmnisse wie fehlende Berufsabschlüsse, mangelnde Sprachkenntnisse oder gesundheitliche Einschränkungen. Sie benötigten gezielte, oft längerfristige Unterstützung durch Qualifizierung, psychosoziale Begleitung oder Gesundheitsförderung. Das finde sich auch im Koalitionsvertrag.

Positiv wertete Wink auch die geplante gesetzliche Verankerung des „Passiv-Aktiv-Transfers“, mit dem Leistungen aus der Grundsicherung in beschäftigungsfördernde Maßnahmen umgewandelt werden können.