Karlsruhe (epd). Ausländische Kinder mit geringen oder keinerlei Deutschkenntnissen können trotz Schulpflicht nicht immer die sofortige Aufnahme in eine Vorbereitungsklasse einer Schule verlangen. Zwar muss der Staat einen Mindeststandard schulischer Bildung ermöglichen und darf Schülerinnen und Schüler über einen längeren Zeitraum den Unterricht nicht vorenthalten, stellte das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss fest (AZ: 1 BvR 2184/24). „Der Anspruch auf Wahrung des Mindeststandards besteht jedoch nicht, soweit er wegen aktuell unüberwindlicher personeller, sächlicher oder organisatorischer Zwänge tatsächlich nicht erfüllt werden kann“, so die Karlsruher Richter.
Im konkreten Fall war eine aus Peru stammende Mutter zusammen mit ihren beiden schulpflichtigen Kindern im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrem Ehemann in Sachsen gezogen. Da die Kinder kein Deutsch konnten, wollte die Mutter diese in einer Vorbereitungsklasse einer Schule anmelden. In solchen Klassen sollen die Kinder erste Deutschkenntnisse erhalten.
Die zuständige Schulbehörde konnte wegen fehlender Kapazitäten erst frühestens mit Beginn des nächsten Schuljahres einen Schulplatz anbieten. Die Mutter beantragte daraufhin eine gerichtliche einstweilige Anordnung, damit ihre Kinder sofort einer Vorbereitungsklasse zugewiesen werden. Doch dann konnte sie ihre Kinder doch noch in einer Schule in freier Trägerschaft unterbringen. Das Gerichtsverfahren wurde eingestellt. Die Mutter sollte die Hälfte der Verfahrenskosten tragen.
Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Der Staat dürfe sich zwar nicht darauf berufen, knappe öffentliche Mittel für anderes einsetzen zu wollen. Hier habe das Land aber darauf hingewiesen, dass die Zahl der einwandernden und geflüchteten Kinder und damit der Schulplatzbedarf nicht prognostizierbar sei. Die Mutter habe nicht aufgezeigt, dass ihren Kindern willkürlich ein Schulplatz vorenthalten wurde. Damit müsse sie sich an den Verfahrenskosten beteiligen, so das Bundesverfassungsgericht.