Berlin (epd). Die neue Bundesregierung kann nach Überzeugung des Vorsitzenden der Klima-Union, Thomas Heilmann (CDU), das Heizungsgesetz nicht ersatzlos abschaffen oder grundlegend ändern. Ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, könne die zentrale Wirkung nicht zurückgenommen werden, wenn nicht ähnlich wirksame Maßnahmen beschlossen werden, sagte der frühere Berliner Justizsenator und Bundestagsabgeordnete am Montag in Berlin. Heilmann präsentierte ein von der Klima-Union in Auftrag gegebenes Gutachten, das der Frage nachgeht, welche verfassungsrechtlichen Vorgaben es für die deutsche Klima-Politik gibt.
Dem Gutachten der Staatsrechtslehrer Christian Callies und Gregor Kirchhof zufolge ist die deutsche Politik unter anderem durch das Pariser Klimaschutzabkommen, die Europäische Menschenrechtskonvention, EU-Verträge und das Grundgesetz zu einer an Klimazielen ausgerichteten Politik verpflichtet. Wenn gesetzliche Maßnahmen im Klimaschutz verändert werden, gelte ein „Verschlechterungsverbot“, sagte Heilmann.
Einmal eingeführte Emissionsreduktionen dürften nur dann gelockert werden, wenn dafür überzeugende wissenschaftliche oder rechtliche Gründe vorliegen, heißt es dazu im Gutachten. Es verweist dabei auf den Artikel 20a des Grundgesetzes, der den Staat dazu verpflichtet, „in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die Lebensgrundlagen zu schützen.
Heilmann hob als rechtliche Grundlage für deutsche Klima-Politik zudem den Lissabon-Vertrag der EU hervor, der Klimaschutz als verbindliches Ziel festhalte. Vor dem Hintergrund des Austritts der USA aus dem UN-Klimaschutzabkommen sagte Heilmann, Deutschland würde solch ein Schritt gar nicht helfen, wenn man sich vom Klimaschutz verabschieden wollte. Danach gelte auch für Deutschland weiter der Lissabon-Vertrag.
Die Klima-Union versteht sich als Netzwerk von CDU- und CSU-Politikern, die sich für eine Klimapolitik im Sinne der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens einsetzen.