"Wir sind unzufrieden mit der Aufarbeitung", sagte der Sprecher des Betroffenenbeirats im Bistum Aachen, Manfred Schmitz, dem Evangelischer Pressedienst (epd). "Wir wünschen uns dringend, dass wir mit der katholischen Kirche mehr in Kontakt kommen", betonte er.
Es finde zu wenig Austausch statt, und viele Anliegen der Betroffenen würden nicht genügend berücksichtigt. Die Unterschriften gehören zu einer Petition, die die katholische Kirche zum Verzicht auf die sogenannte Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen von Betroffenen sexualisierter Gewalt auffordert. Im Tagungs-Programm der Vollversammlung von Montag bis Donnerstag im Kloster Steinfeld sei kein Termin für eine Übergabe gefunden worden, sagte Schmitz.
Die Einrede der Verjährung ist ein juristisches Instrument, um die Durchsetzung von Rechtsansprüchen zeitlich zu begrenzen. Das Aktionsbündnis der Betroffeneninitiativen argumentiert, dass die Anwendung der Einrede der Verantwortung widerspreche, die die Kirche gegenüber den Opfern habe.
Im Juni 2023 hatte das Kölner Landgericht einem Betroffenen sexualisierter Gewalt ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zugesprochen, obwohl der beschuldigte Geistliche bereits tot ist und die Taten aus juristischer Sicht eigentlich verjährt sind. Der Mann war in den 1970er-Jahren als Messdiener von einem Pfarrer missbraucht worden. Es war bundesweit das erste Urteil seiner Art. (AZ.: 5 O 197/22) Das Erzbistum Köln verzichtete darauf, eine Verjährung geltend zu machen. In anderen Fällen wird dies jedoch getan.