Braunschweig (epd). Der Staats- und Kirchenrechtler Christoph Goos sieht angesichts des Erfolgs der AfD bei der Bundestagswahl am Sonntag kaum noch Chancen für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Partei. Politisch werde es umso schwieriger, ein solches Verfahren zu initiieren, je mehr die AfD sich etabliere, sagte der Leiter der Rechtsabteilung der Landeskirche Braunschweig am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Ich befürchte, dass keiner der Antragsberechtigten einen entsprechenden Vorstoß wagen wird.“
Rechtlich halte er ein Verbotsverfahren jedoch nach wie vor für geboten, betonte Goos. Das Wahlergebnis ändere nichts daran, dass die AfD das Potenzial habe, die freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung des Grundgesetzes zu zerstören. „Deshalb wäre es gut, wenn das Bundesverfassungsgericht Ziele und Verhalten der Partei und ihrer Anhänger eingehend prüfen könnte“, sagte der Jurist, der im Frühjahr als juristischer Vizepräsident in das hannoversche Landeskirchenamt wechselt.
Goos gehört zu den namhaften 17 Verfassungsrechtlerinnen und -rechtlern, die die fraktionsübergreifende Initiative von 113 Bundestagsabgeordneten für ein Verbotsverfahren gegen die AfD unterstützen. Er hat auch eine Professur für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verfassungsrecht an der Hochschule Harz in Halberstadt inne.
Die AfD hatte am Sonntag nach dem vorläufigen Endergebnis 20,8 Prozent der Zweitstimmen erreicht und stellt mit 152 Sitzen nach der Union die zweitstärkste Fraktion. Damit hat sie das Ergebnis der vorherigen Wahl verdoppelt. In den neuen Bundesländern ist die AfD fast durchgängig stärkste Kraft.
Ein Parteiverbotsverfahren kann von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Damit ein Verfahren vonseiten des Parlaments eingeleitet wird, muss die Initiative die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags überzeugen. Die schlussendliche Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt allein beim Bundesverfassungsgericht.