Frauen bekommen Recht auf Schutz vor Gewalt

Frauen bekommen Recht auf Schutz vor Gewalt

Berlin (epd). Von Gewalt betroffene Frauen bekommen ein Recht auf Schutz und Beratung. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin dem sogenannten Gewalthilfegesetz zu, das den Rechtsanspruch ab 2032 festschreibt. Bis dahin soll sichergestellt werden, dass es ein „bedarfsgerechtes Hilfesystem“ gibt, mit genügend Beratungsstellen und Plätzen in Frauenhäusern. Auch die Gewaltprävention soll ausgebaut werden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) zeigte sich erfreut über die Zustimmung der Länderkammer. Das Gesetz sei ein „so wichtiger Schritt angesichts der fürchterlichen Normalität von Gewalt gegen Frauen“, sagte Paus. 360 Frauen wurden demnach 2023 in Deutschland getötet, weil sie Frauen sind. Fast 400 Frauen und Mädchen erlebten jeden Tag Gewalt. Und jede dritte Frau werde mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt, „denn geprügelt wird durch alle Schichten und an allen Orten“, betonte die Ministerin.

Zuständig für Gewaltschutz und -prävention sind in erster Linie die Länder. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund ihnen im Zeitraum von 2027 bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, damit sie den Ausbau der Hilfssysteme bewältigen können.

Den neuen Anspruch auf Unterstützung bekommen Frauen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen oder bedroht sind. Einbezogen werden außerdem Kinder, die solche Gewalttaten miterleben.