Insbesondere gegen die geplante deutliche Liberalisierung beim Umgang mit der Asche Verstorbener bestehen Bedenken. Der gesellschaftliche Konsens im Hinblick auf die Totenruhe werde "aufgekündigt, wenn Totenaschen zu Sachen werden, über die einzelne verfügen, die verloren gehen können oder deren Aufbewahrungsort früher oder später in Vergessenheit gerät."
Der vom federführenden Wissenschaftsministerium ausgearbeitete Entwurf für ein neues Bestattungsrecht sieht, vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen Urnen künftig ohne Bestattung außerhalb von Friedhöfen aufbewahrt werden und die Totenasche auch auf Privatgrundstücken ausgebracht werden darf.
"Auch wenn dies zunächst den Eindruck erweckt, mehr Freiraum für Wünsche Verstorbener und Angehöriger zu schaffen, wird durch die vorliegenden Regelungen der Umgang mit der Asche Verstorbener zur Privatsache einzelner, in deren Besitz sie übergehen", heißt es in der kirchlichen Stellungnahme weiter.
"Asche Verstorbener wird dem Zufall überlassen"
Die private Aufbewahrung verwehre Menschen einen öffentlich zugänglichen Trauerort. Spätestens, wenn die zur Fürsorge für die Urne Verpflichteten erkranken, umziehen oder selbst versterben, sei das weitere Schicksal von Urnen kaum noch nachzuverfolgen: "Auf längere Sicht wird der Verbleib der Asche Verstorbener dem Zufall überlassen."
Ohne öffentliche Orte zum Gedenken würden Tod und Trauer noch stärker als bisher "aus der Mitte der Gesellschaft verdrängt", warnt die evangelische Kirche. Zudem werde sich der ohnehin schon besorgniserregende Trend verschärfen, bei Bestattungen nach rein wirtschaftlichen Erwägungen vorzugehen. Der Verzicht auf den Friedhofszwang werde den Druck auf Behörden bei Sozialbestattungen verstärken, ebenfalls zu kostengünstigeren Lösungen zu greifen.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte im Dezember überraschend eine umfassende Novelle des Bestattungsgesetzes angekündigt, die dazu führen würde, dass Rheinland-Pfalz künftig die bundesweit liberalsten Bestimmungen erhält. Neben einer Lockerung des Friedhofszwangs für Urnen sind unter anderem auch ein Ende der Sargpflicht, die Zulassung von Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Lahn und Saar sowie die Weiterverarbeitung von Totenasche zu "Diamanten" nach Schweizer Vorbild vorgesehen. Bei der Stellungnahme zu dem Entwurf handelt es sich um ein gemeinsames Papier der pfälzischen, der rheinischen sowie der hessen-nassauischen Landeskirche, auf deren Kirchengebiete sich Rheinland-Pfalz aufteilt.