Präsidentin des Bundessozialgerichts mahnt Sozialrechtsreformen an

Präsidentin des Bundessozialgerichts mahnt Sozialrechtsreformen an

Kassel (epd). Die Präsidentin des Bundessozialgerichts (BSG), Christine Fuchsloch, hat eine Reform der Grundsicherung gefordert. Damit insbesondere Solo-Selbstständige im Alter wegen einer unzureichenden Alterssicherung nicht in die Grundsicherung rutschten, brauche es für diese eine Absicherung in der Sozialversicherung, sagte Fuchsloch am Dienstag auf der Jahres-Pressekonferenz in Kassel.

Fuchsloch sieht für die kommende Bundesregierung mehrere Baustellen im Sozialrecht. Zum einen müssten Wege gefunden werden, wie mehr Menschen in die Sozialversicherung gebracht werden. Nicht immer verfolge der Gesetzgeber dieses Ziel.

Geklärt werden müsste laut Fuchsloch auch, wie die sozialen Sicherungssysteme auf die Interessen von alten und jungen Bürgern ausgerichtet werden. Welcher Beitrag müsse für eine auskömmliche Rente geleistet werden, wie gewährleiste man, dass Menschen, die stets gearbeitet haben, im Alter eine höhere Rente als die Grundsicherung erhielten? „Wir brauchen hier eine Politik ohne Schaum vor dem Mund“, mahnte die BSG-Präsidentin.

Laut Fuchsloch gingen im Jahr 2024 insgesamt 2.523 Verfahren beim obersten Sozialgericht ein, 2023 waren es mit 2.537 Verfahren nur wenige mehr. 63 Prozent aller Revisionen würden in weniger als 18 Monaten erledigt, bei den Nichtzulassungsbeschwerden seien es 95 Prozent.

In diesem Jahr stehen dem BSG zufolge mehrere wichtige Entscheidungen an. So will der 7. Senat voraussichtlich am Jahresende entscheiden, ob die Regelbedarfe für Grundsicherungsempfänger im Jahr 2022 ausreichend hoch waren.

Der für das Unfallversicherungsrecht zuständige 2. Senat will die Frage klären, ob der bei einer Wette in der TV-Sendung „Wetten, dass“ verunglückte Schauspieler Samuel Koch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand (AZ: B 2 U 12/23 R).