Abstimmung über Abtreibungsrecht vor Wahl sehr unwahrscheinlich

Abstimmung über Abtreibungsrecht vor Wahl sehr unwahrscheinlich

Berlin (epd). Der Bundestag wird vor der Neuwahl in knapp zwei Wochen sehr wahrscheinlich nicht mehr über eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts abstimmen. Nach einer öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf, der eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in der Frühphase vorsieht, wurde am Montagabend unmittelbar keine weitere Sitzung des zuständigen Rechtsausschusses zu dem Thema anberaumt. Sie wäre notwendig, um den Antrag noch zur Abstimmung ins Plenum des Parlaments zu überweisen. Das Plenum kommt bereits am Dienstag absehbar zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode zusammen.

Die Initiatorinnen erklärten im Anschluss in Berlin, sie wollten als Gruppe eine Abstimmung „nur mit einer klaren demokratischen Mehrheit erwirken“. Ohne positive Signale von der Union und der FDP riskiere man eine Zufallsmehrheit mit Stimmen der AfD. „Diese rote Linie überschreiten wir nicht“, heißt es in einer von der Abgeordneten Carmen Wegge (SPD) verbreiteten Erklärung der Gruppe.

Der Gruppenantrag von Abgeordneten aus den Reihen von SPD, Grünen und der Linken sieht vor, dass Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218 geregelt werden, also grundsätzlich erlaubt sind. Die Beratungspflicht für Frauen soll beibehalten, die Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch aber gestrichen werden. Die Kosten sollen künftig die Krankenkassen übernehmen. 328 der insgesamt 733 Bundestagsabgeordneten haben ihn bereits unterzeichnet. Eine Mehrheit im Parlament wäre damit möglich gewesen.

Der Entwurf wurde erst nach dem Bruch der Ampel-Koalition in den Bundestag eingebracht. Zuvor hatte es vor allem in der FDP Vorbehalte gegen eine Liberalisierung gegeben. Bei den Beratungen im Rechtsausschuss des Bundestags über den Gesetzentwurf wurde gegen den Wunsch der Gruppenantragsteller die Anhörung für einen sehr späten Zeitpunkt angesetzt. Damit war ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens von vornherein mit Hürden versehen.