"Kinderschutz darf kein freiwilliges Extra sein - er muss gesetzlich verankert und damit auch nachhaltbar sein", sagte die unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag). Entsprechende Angebote sollten nur erlaubt werden, wenn die Anbieter nachweislich Maßnahmen zum Schutz ergreifen. "Letztlich müssten Vorkehrungen zum Kinderschutz eine Voraussetzung für die Gewerbezulassung sein", sagte sie.
Dies betreffe Reit- und Ballettschulen, aber auch andere private Anbieter von Freizeitaktivitäten wie Nachhilfeschulen oder Ferienprogramme. "Es ist absurd, dass wir bei Fahrradhelmen für unsere Kinder selbstverständlich auf eine Zertifizierung achten, während Freizeitangebote, in denen Kinder oft über Jahre hinweg viel Zeit verbringen, keinerlei Qualitätskontrolle unterliegen", kritisierte Claus.
Claus forderte zudem mehr Engagement von Städten und Gemeinden, um klare Schutzstandards zu schaffen. Ziel sollte ein kommunales Gütesiegel für sichere Freizeitangebote sein, das nur an Anbieter vergeben werde, die Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt umsetzen. "So würden auch Eltern unterstützt, bei der Entscheidung, wo sie ihre Kinder guten Gewissens anmelden können", sagte sie.