Ein konkreter Vorschlag soll der nächsten rheinischen Synode in einem Jahr vorgelegt werden. Voraussetzung für die Veränderung ist, dass sich keine Risiken für die Landeskirche ergeben, "die in einem Missverhältnis zu den Chancen stehen".
Hintergrund ist, dass mit jeder neu verbeamteten Pfarr- oder Verwaltungsperson Rechtsverpflichtungen für rund 60 Jahre eingegangen werden. Diese Versorgungslasten will man künftigen Generationen nicht mehr aufbürden. Angestelltenverhältnisse sind Berechnungen zufolge zudem auf Dauer rund eine Million Euro günstiger. Den grundsätzlichen Beschluss für den Umstieg fasste das Kirchenparlament nach langer und intensiver Debatte mit zwei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen.
Die Umstellung soll möglichst mit allen 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angegangen werden, im Zweifelsfall nur mit einigen oder notfalls auch alleine. Nach Einschätzung des Saarbrücker Superintendenten Christian Weyer gibt es in der EKD derzeit einen "starken Zug", ergebnisorientiert das Dienstverhältnis umzustellen: "Es sind nur noch wenige Landeskirchen, die das wirklich ablehnen", sagte Weyer, der auch Vorsitzender des Finanzausschusses der EKD-Synode ist. Diejenigen, die nichts verändern wollten, hätten ein anderes Gehaltsniveau oder andere Bedingungen für verbeamtete Pfarrpersonen.