Schriftliche Urteilsbegründung im Fall Richter Maier

Schriftliche Urteilsbegründung im Fall Richter Maier

Leipzig (epd). Das Dienstgericht für Richterinnen und Richter hat den Beteiligten im Verfahren gegen den früheren sächsischen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier eine ausführliche Urteilsbegründung zugestellt. Wie das Dienstgericht am Montag in Leipzig mitteilte, wird darin unter anderem ausgeführt, dass sich der Maier zur Last gelegte Sachverhalt nur in Teilen bestätigt habe. Insoweit sei als Disziplinarmaßnahme keine vollständige Aberkennung des Ruhegehalts angezeigt.

In einem mündlichen Urteil vom 28. Oktober hatte das Dienstgericht bereits bekanntgegeben, dass Maier Ruhestandgelder weiter beziehen darf. Es wies damit eine Klage von Sachsens damaliger Justizministerin Katja Meier (Grüne) gegen den Richter zurück (Az. 22 DG 2/23). Die Ministerin hatte die Aberkennung des Ruhegehalts gefordert.

Laut Dienstgericht konnte unter anderem nicht nachgewiesen werden, dass Maier die Taten des norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik in einer Rede vom 19. April 2017 verharmlost oder relativiert habe. Im Ergebnis der Beweisaufnahme sei „weder eine zweifelsfreie Feststellung des Geäußerten noch eine eigene Bewertung des objektiven Erklärungsgehaltes der Äußerungen des Beklagten möglich gewesen“.

Der Wortlaut der Rede habe sich mangels Aufzeichnung nicht zuverlässig rekonstruieren lassen. Deshalb sei offengeblieben, ob Maier mit den von ihm gewählten Formulierungen tatsächlich das Handeln von Breivik habe rechtfertigen, verharmlosen oder relativieren wollen.

Gegen die Entscheidung kann Berufung beim sächsischen Dienstgerichtshof für Richter als nächste Instanz eingelegt werden.