Berlin (epd). Die Deutsche Umwelthilfe hat die Deutsche Bahn auf weniger Einweg-Müll verklagt. Ausgerechnet der staatseigene Konzern verstoße beim Getränkeausschank in seinen Zügen gegen die staatliche Mehrwegangebotspflicht, sagte Umwelthilfe-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz am Mittwoch in Berlin. Wer etwa ein Getränk außerhalb des Zuges mitnehmen wolle, bekomme dies nur in Einweg-Bechern. Die Folge seien gewaltige Müllberge.
„Es ist bezeichnend, dass nicht mal staatseigene Konzerne wie die Deutsche Bahn die Mehrwegangebotspflicht umsetzen“, sagte Metz. Das sei „ein Armutszeugnis“ für einen Konzern, der Werbung damit mache, besonders klimafreundlich und nachhaltig zu sein.
Laut Metz will das Landgericht Frankfurt am Main Anfang April über die Klage verhandeln. Seit Inkrafttreten der Mehrwegangebotspflicht vor zwei Jahren habe die Umwelthilfe bereits 13 Gerichtsverfahren gegen Unternehmen wegen Verstößen gewonnen, sagte sie.
Rückenwind für den Kampf gegen die Einweg-Müllflut erhofft sich die Umweltorganisation durch das Bundesverfassungsgericht, das voraussichtlich im ersten Quartal eine Klage der McDonald’s-Franchisenehmerin gegen die sogenannte Tübinger Verpackungssteuer behandeln wird. Kommunale Verpackungssteuern blieben bislang der wirkungsvollste Weg gegen Einweg-Müll, sagte Metz.
Sinnvoller wäre aber die Einführung einer bundesweiten Verpackungssteuer. „Damit Mehrweg auch tatsächlich genutzt wird und nicht nur in den Café-Regalen verstaubt, fordern wir die Einführung einer nationalen Abgabe auf Einweg-Takeaway-Verpackungen von mindestens 50 Cent“, sagte Metz.
Laut DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erwartet die Umwelthilfe in diesem Jahr auch bei ihren bislang erfolgreichen Klimaklagen gegen die Bundesregierung und den Verfassungsbeschwerden gegen das entkernte Klimaschutzgesetz Entscheidungen vom Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht. „Wenn sich das Bundesverwaltungsgericht dem anschließt, muss die Bundesregierung ein wirksames Klimaschutzprogramm mit viel weitergehenden Maßnahmen verabschieden“, sagte Resch.
Auch eine neue Bundesregierung könne sich nicht aus ihrer klimapolitischen Verantwortung stehlen. Durch die Klimaschutzklagen und die bevorstehenden Revisionsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts werde die Umwelthilfe ein Tempolimit und andere Klimaschutzmaßnahmen gerichtlich durchsetzen, sagte Resch.
Um die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu senken, fordert die Umwelthilfe nach seinen Worten ein Tempolimit von 100 Stundenkilometern auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h in der Stadt.