Genf (epd). Die Vereinten Nationen haben zum Kampf gegen das gewaltsame Verschwindenlassen von Menschen aufgerufen. Diese „abscheuliche Praxis“ sei in allen Regionen der Welt zu beklagen, sagte die stellvertretende UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Nada Al-Nashif, am Mittwoch in Genf.
In einigen Ländern seien Zehntausende von Menschen verschwunden, erklärte sie auf dem ersten internationalen Kongress über das Verschwindenlassen. In anderen Ländern seien es über 100.000 Opfer. In den vergangenen 45 Jahren habe sich die UN-Arbeitsgruppe für erzwungenes und unfreiwilliges Verschwindenlassen mit über 61.000 Fällen in 115 Staaten befasst.
Es gebe deutliche Anzeichen dafür, dass durch die Eskalation von bewaffneten Konflikten die Gefahr des Verschwindenlassens steige. Auch in Situationen der Instabilität, der Unterdrückung und der Menschenrechtsverletzungen erhöhe sich das Risiko. Die stellvertretende Hochkommissarin verwies auf Syrien, wo unter der Diktatur Baschar al-Assads etliche Menschen verschleppt, gefoltert und ermordet wurden.
Menschen auf Migrations- und Handelsrouten seien ebenfalls bedroht. Zudem könnten Menschen im Zusammenhang mit Anti-Terror-Maßnahmen oder kriminellen Machenschaften verschleppt werden.
Der zweitägige Kongress soll am Donnerstag mit einem Aktionsplan gegen das Verschwindenlassen enden. Die UN-Vollversammlung hatte im Dezember 2006 ein „Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen“ verabschiedet. Die Länder hatten sich darauf geeinigt, die Menschenrechtsverletzung des Verschwindenlassens zu ahnden und zu bekämpfen.
Demnach bedeutet „Verschwindenlassen“ die Festnahme, die Entführung oder jede andere Form der Freiheitsberaubung durch Bedienstete oder Handlanger des Staates. Auf die Freiheitsberaubung folgt die Weigerung, diese anzuerkennen oder die Verschleierung des Schicksals der Verschwundenen.